Rechtsgebiete

Wehrrecht

Das Wehrrecht umfasst alle Regelungen und Folgen für die männlichen Bürger Deutschlands, die sich aus dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) ergeben. Insbesondere die Heranziehung zum Grundwehrdienst, die Überprüfung der Wehrdienstfähigkeit (Musterungsbescheid), die Befreiung vom Wehrdienst oder aber die Voraussetzungen für eine Zurückstellung wegen einer besonderen Härte werfen immer wieder Fragen auf, die eine kompetente Beratung erfordern.

Auch der Kontakt mit dem Kreiswehrersatzamt wird von uns auf Wunsch übernommen bis hin zu Widersprüchen oder Klagen gegen die Entscheidungen der Wehrersatzbehörden. Dabei setzen wir uns für die Interessen des einzelnen Wehrpflichtigen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ein.

Im Fall eines Verstoßes von Wehrpflichtigen gegen die Bestimmungen, die die Straftaten von Soldaten betreffen (= Wehrstrafrecht), übernehmen wir die Verteidigung des Beschuldigten.

Soweit Wehrpflichtige von ihrem Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Art 4 III des Grundgesetzes Gebrauch machen wollen, stehen wir ihnen zur Seite. Die Verweigerung aus Gewissensgründen sowie Fragen der Zivildienstfähigkeit und Einberufung bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.