Kosten

Kosten und Honorar

Kosten und Honorare berechnen wir - wie jeder Anwalt und Notar - nach dem „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)“ und den gesetzlichen Bestimmungen der „Kostenordnung für Notare (KostO)“. Natürlich können wir für den Rechtsanwaltsbereich Honorarvereinbarungen treffen. Fragen Sie uns!

Üblicherweise wird die Anwaltstätigkeit nach der Höhe des Wertes ermittelt, um den man streitet und nach dem Aufwand, beziehungsweise den Einzeltätigkeiten des Anwalts für den jeweiligen Fall.

Selbstverständlich beraten wir auch über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, wie die Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe bei Mandanten mit geringen Einkünften.

Ihr gutes Recht - RAe Hunstig & Sporkmann-Vogler

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