Rechtsgebiete
Familienrecht
Grundsätzlich regeln die Familienmitglieder ihren Alltag und ihre Beziehungen selbständig und alleinverantwortlich. Allzu oft gibt es jedoch Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmig-keiten, über die letztlich das Familiengericht bzw. das Vormundschaftsgericht entscheiden.
Im Bereich des Familienrechts werden von uns sämtliche Belange von Familien, Alleinerzie-henden, Lebenspartnern, Pflegschaften, Betreuungen und Adoptionen in Bezug auf Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Namensrecht, Vermögensauseinander-setzung bei Scheidung, Hausratsfragen, Abstammungsfragen und teilweise auch erbrechtli-che Themen behandelt. Der Kontakt zu den jeweils zuständigen Familiengerichten, Amtsge-richten, Familienzentren, Jugendämtern und eventuell in Frage kommenden Beratungsstel-len ist für uns selbstverständlich.
Außerdem erarbeiten wir mit Ihnen nach sorgfältiger Überlegung und Besprechung Vorsor-gevollmachten und/oder Patientenverfügungen und Testamente.
